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Gültigkeit und Verlängerung von Lizenzen

(Sportassistent, Trainer-C-Breitensport und Trainer-C-Leistungssport)

1. Gültigkeit
Die vom SHJJV erteilten Lizenzen der 0. und 1. Stufe sind maximal vier Jahre gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung und endet am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeit.

2. Verlängerung
Die Verlängerung der Lizenzen setzt die Teilnahme an vom Lizenzgeber anerkannten und für die jeweilige Lizenzart zugewiesenen Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeit der Lizenz voraus. Die Lizenz verlängert sich vom Tag des Einreichens des Fortbildungsnachweises um 4 Jahre bist zum 31. 12. des 4. Jahres. Es empfiehlt sich daher, die Lizenzen erst zum Ablauf der Gültigkeit (Dezember, Januar) zur Verlängerung einzureichen.

3. Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen (Es zählt das letzte Gültigkeitsdatum für die Verlängerung)
3.1 Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 15 UE um drei Jahre verlängert.

3.2 Fortbildung im 2. oder 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 UE um weitere vier Jahre verlängert.

3.3 Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Teilnahme am „Wiedereinsteiger-Programm“ im Rahmen von 45 UE. Dieser Lehrgang findet nur bei ausreichender Nachfrage statt.

3.4 Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als vier Jahre:
Die Lizenz verfällt. Die Ausbildung muss wiederholt werden.

Auszug aus den Richtlinien für Aus- und Fortbildung im Landessportverband Schleswig-Holstein.

Synopse Ausbildungskonzept

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