Behördensport

 

Ju-Jutsu – Basis für das Einsatztraining der Polizei

1967 beauftragte das Bundesministerium des Innern (BMI) das Deutsche Dan Kollegium (DDK) (Mitglied im Deutschen Sportbund (DSB heute DOSB)), ein effektives, stiloffenes und übergreifendes System der waffenlosen Selbstverteidigung für die Polizei zu erstellen. 1969 wurde dann Ju-Jutsu für das dienstliche Einsatztraining in der Polizei eingeführt.

Seit dem hat sich Ju-Jutsu zu der Sportart für Vollzugsbeamte der verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland (BOS) weiterentwickelt. Dies beginnt bei der Ausbildung geht weiter über den täglichen Dienstgebrauch und reicht bis hin zu verschiedenen Spezialisierungen.

Der Arbeitskreis II als Facharbeitskreis der Innenministerkonferenz unterstützte und begründete verschiedene Entscheidungen, die das Ju-Jutsu im dienstlichen Einsatztraining der verschiedenen BOS implementierte; z.B. ist das Ju-Jutsu Sportabzeichen eine Möglichkeit, den jährlichen Leistungsnachweis bei der Polizei zu erbringen.