FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer kann Mitglied im Schleswig-Holsteinischen Ju-Jutsu-Verband e. V. (SHJJV) werden?
Mitglied im SHJJV können gemeinnützige Vereine sein, die Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und/oder Brazilian Jiu-Jitsu betreiben. Eine Einzelmitgliedschaft natürlicher Personen ist im SHJJV nicht möglich.

Was muss der Verein tun, um Mitglied zu werden?
Erforderlich ist lediglich ein schriftlicher Aufnahmeantrag (alternativ als Word-Version). Diesen sende bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den 1. Vorsitzenden des SHJJV.

Müssen mit dem Aufnahmeantrag weitere Unterlagen eingereicht werden?
Ja, mit dem Aufnahmeantrag sende uns bitte auch eine Kopie Ihrer Satzung, des aktuellen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheides und eine Stärkemeldung auf den Eintrittsstichtag.

Muss der SHJJV einen Verein aufnehmen?
Nein, grundsätzlich hat niemand ein Recht auf Aufnahme in einen Verein. Deshalb besteht für den Verein auch grundsätzlich keine Aufnahmepflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber alle in der Satzung festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft erfüllt oder die Satzung keine besonderen Voraussetzungen vorsieht.

Diese Grundsätze können im Falle einer entsprechenden Regelung durch Gesetz oder Satzung durchbrochen werden. So z. B., wenn die Satzung vorsieht, dass jemand schon dann als Mitglied betrachtet wird, sobald er eine Beitrittserklärung abgegeben hat. Weitere Ausnahmen von den o. g. Grundsätzen können sich aus übergeordneten allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergeben. So wird z. B. bei Vereinen, die eine Monopolstellung besitzen, grundsätzlich von einem Aufnahmezwang ausgegangen. Im Einzelfall kann aber auch hier eine ablehnende Entscheidung über die Aufnahme gerechtfertigt sein, wenn eine sachliche Berechtigung der Interessen des Vereines vorliegt.

Wie erfährt der Verein, ob der Aufnahmeantrag angenommen wurde?
Der Vorstand des SHJJV wird über Ihren Aufnahmeantrag entscheiden. Der Antragsteller bekommt im Anschluss daran eine schriftliche Mitteilung unseres 1. Vorsitzenden.

Woher bekomme ich Sportpässe und Jahressichtmarken?
Bei Aufnahme in den SHJJV bekommen Sie die Sportpässe und Jahressichtmarken in der Anzahl gemäß Ihrer Stärkemeldung zugesandt. Während Deiner Mitgliedschaft kannst Du Sportpässe und Sichtmarken jederzeit per E-Mail beim Finanzreferenten des SHJJV nachbestellen. (siehe auch unter ‚Service‘ auf dieser Homepage)

Aus wirtschaftlichen Gründen bitten wir dabei eine Mindestbestellmenge von 5 Stück Sportpässen oder Jahressichtmarken einzuhalten. Bei Mindermengen behalten wir uns vor, die entstehenden Versandkosten in Rechnung zu stellen.

Was kosten die Sportpässe und die Jahressichtmarken?
Die aktuellen Preise entnimmst Du bitte unserer Gebührenordnung.

Kann jede/r Sportler/in Pässe und Jahressichtmarken selbst bestellen?
Nein, Sportpässe und Jahressichtmarken werden nur an unsere Mitgliedsvereine ausgegeben. Die Bestellung muss daher bitte immer durch den Heimatverein des Sportlers / der Sportlerin vorgenommen werden.

Wie oft muss eine Stärkemeldung durch die Vereine abgegeben werden?
Die Stärkemeldung ist jährlich – jeweils per 01.01. eines Jahres – zu erstellen und bis zum 15.01. des Jahres an den Finanzreferenten zu übersenden.

Wozu benötigt der Verband die Stärkemeldung?
1. Die Stärkemeldung ist die Berechnungsgrundlage für den Beitrag der Vereine des laufenden Jahres.
2. Die Stärkemeldung ist Grundlage für die Stimmenverteilung auf der Mitgliederversammlung.
3. Die Gesamtstärke aller SHJJV-Mitgliedsvereine ist Grundlage für die Stimmenverteilung auf den Mitgliederversammlungen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. und der Sportjugend Schleswig-Holstein e. V., bei denen der SHJJV die Interessen der schleswig-holsteinischen Ju-Jutsu-, Jiu-Jitsu- und Brazilian Jiu-Jitsu-Sportler vertritt.

Kann ein Mitgliedsverein einen offiziellen Landeslehrgang ausrichten?
Ja, das Merkblatt zur Ausrichtung von Landeslehrgängen enthält die wichtigsten Informationen zu diesem Thema. Weitere Fragen beantwortet gern unser Breitensportreferent.