Zuschuss- und Fördermöglichkeiten im Sport
Die Bezuschussung im Sport in Schleswig-Holstein ist sehr vielschichtig und unterscheidet sich sowohl in regionaler Hinsicht wie auch von Sportart zu Sportart. Darüber hinaus gibt es auch noch projektorientierte Zuschüsse und Fördermöglichkeiten.
Was gefördert bzw. bezuschusst wird, ergibt sich aus den jeweils gültigen Richtlinien und ist davon abhängig, ob und wie viel Geld in den jeweiligen Fördertöpfen vorhanden ist. Einen ersten Überblick kannst Du auf der Internetseite des Landessportverbandes (www.lsv-sh.de) erhalten.
Die Zuschussgeber lassen sich grundsätzlich wie folgt einteilen:
- „politische“ Zuschussgeber, wie Städte, Gemeinden, Kreise, Land und Bund. Eine Orientierung über die Fördermöglichkeiten ergibt sich aus der „Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein“
- „sportliche“ Zuschussgeber, wie eigener Verein, Kreissportverband, Landesfachverband, Sportjugend Schleswig-Holstein bis hin zum Landessportverband Schleswig-Holstein. Weitere Informationen findest Du auf der Internetseite des LSV und auf der Internetseite der Sportjugend sh
- „private“ Zuschussgeber, wie ortsansässige Firmen oder Vereinsmitglieder
Beispiele für Fördermöglichkeiten
- Investitionsförderung (Bau und Sanierung, Sportgeräte)
- Sportstättenbau und -sanierung – Land / Kommunalrichtlinie
- LSV-Innovationsfonds
- Spendenplattform
- Kinder- und Jugendsport: Kinderhilfsfonds, KiTa & Verein, Schule und Verein, Ferienfreizeiten, Internationale Jugendarbeit)
- Breitensport: Seniorensport, Familien in Bewegung, Integration durch Sport, Sport gegen Gewalt, Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT
- Breitensport: Seniorensport, Familien in Bewegung, Integration durch Sport, Sport gegen Gewalt, Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT
- Leistungssport
- Wettbewerbe
- Bildungslehrgänge: Jugendbildung, Jugendleiter-Assistent/-innen