Jeder Fall von Missbrauch ist einer zu viel! Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch – Nicht mit uns!

Wir orientieren uns an dem Präventionskonzept des DJJV, welches nachfolgende Maßnahmen zur Umsetzung in jedem Landesverband und Verein vorsieht:

Die Vorstände sowie die Jugendleitungen des DJJV, der Landesverbände und der Vereine kennen und nutzen unsere Handlungsempfehlung: “Nicht-mit-uns!” – Umsetzung des dsj Stufenmodell PsG (Prävention vor sexualisierter Gewalt)

sowie unsere Informationstexte:

und außerdem die Informationen des DOSB, der Deutschen Sportjugend und der Sportjugend Hessen:

Zur Umsetzung einer Risikoanalyse im Verein könnt ihr die nachfolgende Erhebungsbögen für eure Situationen umschreiben und nutzen:

Alle Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Betreuer/-innen und Mitarbeiter/-innen erhalten alle erforderlichen Informationen, die für ihre Arbeit im Landesverband oder Verein notwendig sind. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen oder im Rahmen von Fortbildungen Schulungen oder Ausbildungen auf Vereins-, Landes- oder Bundesebene sowie bei Sportorganisationen. Hier wird insbesondere auf die Kursleiter/-innenausbildung „Nicht-mit-mir!“ des DJJV verwiesen, die bereits entsprechende Ausbildungsinhalte enthält oder auf die gesonderten Schulungsangebote verweist.

Hauptberufliche Mitarbeiter/-innen, wie beispielsweise hauptberufliche Trainer/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden von ihrem Vereinsvorstand dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Verpflichtungserklärung und den unterzeichneten DOSB Verhaltenskodex vorzulegen.

Trainern/-innen, Übungsleitern/-innen, Betreuern/-innen, Helfern/-innen, die ehrenamtlich arbeiten oder auf Honorarbasis tätig sind, unterzeichnen den DOSB Verhaltenskodex. Dieser sollte auf jeden Fall Bestandteil eines jeden Trainer/-innen bzw. Übungsleiter/-innenvertrages sein.
Neben diesen grundlegenden Maßnahmen werden folgende Möglichkeiten empfohlen:

Mehrtägige Turniere, Wettkämpfe, Trainingslager oder Freizeiten werden gewissenhaft vorbereitet. Alle Betreuer/-innen unterzeichnen den DOSB Verhaltenskodex. Die Betreuer/-innen werden entsprechend geschult. Gemeinsam legen sie die erforderlichen Standards der jeweiligen Maßnahme fest. Die Eltern werden über die jeweiligen Standards informiert.

Der Verein benennt mindestens eine Vertrauensperson (Kinderschutzbeauftragte/-r), die vereinsintern als Gesprächspartner zur Verfügung steht. Diese sollte ausreichend qualifiziert sein und mindestens in der Lage sein, den Kontakt zu einer externen Beratung herzustellen.

Die Sorgeberechtigten werden über die Grundsätze der pädagogischen Arbeit im Verein unterrichtet. Einmal jährlich sollte ein Elterninformationsabend stattfinden. Hier wird auch auf die Arbeitsmaterialien des Projektes „Nicht-mit-mir!“ verwiesen.

Ansprechpartner/-innen Prävention sexualisierter Gewalt

Die Aufgaben des Beauftragten für Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung ist es, ein sensibler Gesprächspartner/-in für Vereine, Trainer/-innen und Vorstandsmitglieder/-innen sowie Kinder, Jugendliche und Eltern zu sein, die den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Wir sehen diese Aufgabe insbesondere im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport.

Anja Sell
Graduierung: 1. Dan Ju-Jutu, 1. Dan Jiu-Jitsu
Lizenzen: Übungsleiter C (Breitensport), Kurs- und Jugendleiterlizenz, Trainer B (GuP), Kinderschutz im Verein (DJJV), Fachwirtin SV und Konflikmanagement
Beruf: Ökothrophologin

Florian Stark
Graduierung: 2. Kyu Ju-Jutsu
Lizenzen: Anti-Gewalt-Trainer
Beruf: Erzieher, klinischer Pädagoge

Unseren Kinder- und Jugendschutzbeauftragten erreicht Ihr unter folgender E-Mail oder telefonisch unter 0174-9092814.