Allgemeine Hinweise zu Veranstaltungen des SHJJV e. V.

Stand: 09.04.2018

Foto- und Filmaufnahmen:
Die Teilnahme an und der Besuch von Veranstaltungen des Schleswig-Holsteinischen Ju-Jutsu-Verbandes beinhalten die Zustimmung zu der Veröffentlichung der – durch Beauftragte des Schleswig Holsteinischen Ju-Jutsu-Verbandes – angefertigten Foto- und Filmaufnahmen in den Publikationsorganen des Schleswig-Holsteinischen Ju-Jutsu-Verbandes und des Deutschen Ju-Jutsu-Verbandes.

Berichterstattung:
Die Teilnahme an und der Besuch von Veranstaltungen des Schleswig-Holsteinischen Ju-Jutsu-Verbandes beinhalten die Zustimmung zu der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in – durch Beauftragte des Schleswig Holsteinischen Ju-Jutsu-Verbandes angefertigten – Presseberichten in den Publikationsorganen des Schleswig-Holsteinischen Ju-Jutsu-Verbandes und des Deutschen Ju-Jutsu-Verbandes.

Haftung:
Die Haftung des Ausrichters und des Veranstalters ist beschränkt auf Fälle, bei denen Teilnehmern / Mitgliedern durch Benutzung der Verbands- bzw. Vereinseinrichtung ein Schaden entsteht und einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Ausrichter oder der Veranstalter nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Datenschutz:
Während der Veranstaltungen des Schleswig-Holsteinischen Ju-Jutsu-Verbandes erhobene personenbezogene Daten (z.B. Teilnehmerlisten, Prüfungsergebnisse u.ä.) werden zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Verbandes verarbeitet und genutzt. Weiteres hierzu regelt die Datenschutzordnung des SHJJV.

Teilnahmegebühren (bei Lizenzausbildungen):
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich mit der Anmeldung fällig. Tritt ein/e Teilnehmer/in die Maßnahme nicht an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Startgelder (bei Turnieren):
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Startgeldes. Tritt ein/e Teilnehmer/in die Maßnahme nicht an, so besteht kein Anspruch auf Erlass / Rückerstattung des Startgeldes. Jeder Verein erhält für die von ihm gemeldeten Teilnehmer/innen eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Bitte vorab keine Einzahlung leisten.

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